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Hinweise zum Impressum

Impressum
... und welche Regeln zu beachten sind.

Ein Impressum benötigt jede gewerblich benutzte Website und jede gewerblich genutzte Facebook Seite. Der Navigationspunkt sollte immer Impressum oder Kontakt heißen, von jeder Seite aus erreichbar sein und in der Größe nicht gravierend von den anderen Links abweichen.

Was nun gewerblich bedeutet, da scheiden sich die Geister. Jedoch wurde bereits vor Jahren der Inhaber einer Seite, wegen einem fehlenden Impressum verurteilt, weil er Banner anderer Seiten auf seiner Website hatte, und er „theoretisch“ Geld für jeden Klick bekommen könnte. Somit empfehle ich für jede Seite, egal ob privat oder gewerblich, eine Impressumsseite anzulegen. Dort kann man seine Kontaktdaten hinterlegen und ist auf der sicheren Seite.

Das Problem bei Privaten Facebook Seiten ist, das hier kein Impressum vorgesehen ist, und man auch keine Möglichkeit hat, es irgendwo einzurichten, somit muss vor Erstellung einer Facebook Seite genau überlegt werden, was es für eine Seite werden soll.

Was gehört denn nun in ein Impressum?
Es gehört auf jeden Fall der ganze Name des Inhabers der Seite. Nicht nur der erste Vorname, sondern der Name so wie er im Personalausweis steht. Achtung, auch abgekürzte Vornamen können Probleme bereiten.

Des Weiteren gehört eine ladungsfähige Anschrift ins Impressum. Straße, Hausnummer, Postleitzeitzahl und Ort muss benannt werden, ein Postfach genügt nicht. Es muss nicht der Wohnort sein, aber der Seitenbetreiber muss sicher auf diesem Weg per Briefpost erreichbar sein.

Es muss ebenfalls eine Telefonnummer im Impressum angezeigt werden, diese darf jedoch auch auf einen Anrufbeantworter, oder eine Gebührenpflichtige Nummer, oder eine Handynummer sein.

Eine Faxnummer ist nicht zwingend notwendig.

„Last but not least“ muss noch eine E-Mailadresse angeboten werden. Auf Grund von erhöhtem Spamaufkommen das durch Veröffentlichung der E-Mailadresse entstehen könnte, wird es toleriert wenn die E-Mailadresse als Grafik hinterlegt wird. Auf keinen Fall darf das ganze Impressum jedoch als Grafik hinterlegt werden!

Das sind die absoluten Mindestangaben die in jedem Impressum sein müssen.

Das sind auch die Angaben die ich jedem Privatanwender empfehlen würde!

Wenn man Umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer ist, sollte man sich von seinem Finanzamt eine Umsatzsteuer ID zuweisen lassen. Diese muss dann ins Impressum mit hinein. In einem Impressum hat eine Steuernummer nichts zu suchen!

Fehlen auf einer Impressumspflichtigen Seite eine oder mehrere Angaben, kann dieses als Ordnungswidrigkeit gesehen werden und mit einem Bußgeld von bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.

Für Vereine, GmbH, GbR, AG und viele andere, gelten noch zusätzlichen Pflichtangaben.

Ich bin nicht in der Lage eine adäquate Rechtsberatung zu bieten, da ich kein Anwalt bin. Aus meiner langjährigen Arbeit mit diesem Thema, habe ich mir jedoch ein solides Grundwissen zu diesem Thema angeeignet, welches mir von einem Internetanwalt bestätigt wurde. Ich bemühe mich auch durch das Lesen der Texte im Web zum Thema Impressum immer auf dem Laufenden zu bleiben um dieses Wissen mit meinen Kunden zu teilen.

Haben Sie Fragen dazu? Rufen Sie mich gerne an. Telefon 0 41 55 - 67 41
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